Wie laut darf Werbung sein?

 

WIE LAUT DARF WERBUNG SEIN?

Seit dem 31. August 2012 akzeptieren auch in Deutschland die meisten Rundfunkanstalten nur noch Audiomaterial, welches dem EBU R128-Standard entspricht. Das bedeutet, dass seither der Ton jeder Werbung oder jedes Trailers dieser Richtlinie entsprechen muss, um sendefähig zu sein. Der Einführung dieses neuen Standards durch die EBU (European Broadcasting Union) liegen Beschwerden der Zuschauer bzw. Zuhörer zugrunde, da die teils erschreckenden
Unterschiede zwischen der empfundenen Lautstärke des dynamischen TV-Programms (z.B. von Filmen) und der Werbung ein kaum mehr hinzunehmendes Maß erreicht hatten.
 
 
Doch gab es früher etwa keine gängigen Standards?
In der Vergangenheit orientierten sich Tonstudios bei der Abmischung von Hörfunk- und TV-Werbungen am maximalen vorgeschriebenen Spitzenpegel von +6 dBu. Das Lautheitsempfinden eines menschlichen Ohres kann jedoch bei gleichem Pegel sehr unterschiedlich sein. Tonstudios bemühten sich daher durch den immer rücksichtsloseren Einsatz von Kompressoren Musik immer lauter wirken zu lassen, ohne den Spitzenpegel zu überschreiten. Dies geschah in der Musik- genauso wie in der Werbeindustrie, um höchstmögliche Aufmerksamkeit zu erzeugen – zum Nachteil zum einen für die klangliche Qualität durch fehlende Dynamik und zum anderen für den Hörer, der beim Einsetzen der Werbung vor Schreck beinahe vom Sofa fiel.
Was bedeutet das konkret in Zahlen?
  • Vor dem 31. August 2012 orientierten sich Tonstudios an dem Maximalpegel von +6 dBu
  • Seit dem 31. August 2012 muss ein Zielwert von −23 LUFS ± 1 LU gemessen über die Gesamtheit des angelieferten Audiomaterials eingehalten werden
  • LUFS steht für „Loudness Units relative to Full Scale“, also „Lautheits-Einheiten relativ zu digitalem Vollpegel“.
  • Zusätzlich darf ein digitaler Spitzenpegel von −1 dBTP nicht überschritten werden.
  • dBTP steht für „dB relative to True Peak“, ein Wert für die korrekt gemessene digitale Aussteuerung, welche Spitzen zwischen Abtastwerten berücksichtigt.
Was hat dieser ominöse „Loudness War“ damit zu tun?
In der Musikindustrie ist die Thematik als „Loudness War“ („Lautheits-Krieg“) bekannt. Gut zu erkennen ist dieser beim Vergleich von Waveforms von Musikwerken, die viel Dynamik bieten und anderen, die durch Audiokompressoren auf höchstmögliche Lautheit getrimmt wurden.
Gibt es weitere zu beachtende Standards?
Wenngleich die EBU-Norm R128 bereits weit verbreitet ist, gibt es weltweit Sender, die von der diesem Standard abweichen und zusätzliche eigene Richtlinien geschaffen haben. Die meisten orientieren sich jedoch mittlerweile an dem Wert der Lautheit. Es ist empfehlenswert vor Anlieferung von Inhalten an Sender die genauen Anforderungen zu erfragen und schließlich im Mix anzuwenden.
Was ist mit Inhalten für das Internet?
Während die EBU-Norm R128 für Hörfunk- und Fernsehprogramme zumindest weitestgehend eine Vereinheitlichung mit sich brachte, ist das Internet weiterhin ein unreglementiertes Feld. Die meisten Produktionen werden daher einmal, z.B. im Falle von TV-Spots, für das Fernsehen gemischt und ein weiteres Mal für die Onlinenutzung. Letztere dann natürlich wieder möglichst laut und nah an den maximal 0dBFS.

 
 

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